ETF Tipps: Du hast einen ETF in Deinem Depot? Gratuliere! Dann erhältst Du bald Post von Deiner Depotbank zum Thema Abgeltungssteuer.
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Beim Verkauf von Exchange Traded Funds (ETFs) wird in Deutschland eine Abgeltungssteuer auf die Erträge erhoben. Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dies bedeutet, dass wir Anleger*innen 25 Prozent unserer Gewinne aus dem Verkauf von ETFs als Steuer abführen müssen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer und die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und Konfession.
Was ist die Vorabpauschale?
- Es gibt ETFs, die schütten Gewinne direkt an die Anleger*innen aus, das sind die ausschüttenden ETFs, und es gibt ETFs, die die Gewinne im ETF behalten und reinvestieren. Diese werden thesaurierende ETFs genannt. Bei ausschüttenden ETFs wird die Steuer direkt bei Ausschüttung erhoben.
- Bei den thesaurierenden Fonds erfolgte bisher während der Anlagedauer keine Besteuerung. Hier kommt nun die Vorabpauschale ins Spiel. Wie der Name sagt, handelt es sich um einen vorab zu zahlenden Pauschalbetrag. Die Höhe der Pauschale ist abhängig vom allgemeinen Zinsniveau. Da es in den letzten Jahren keine bzw. Negativzinsen gab, wurde keine Vorabpauschale berrechnet.
- Die Vorabpauschale betrifft nur die thesaurierenden ETFs, da die Dividenden nicht ausgeschüttet, sondern im ETF reinvestiert werden. Der Staat besteuert nun die angenommene Rendite, indem er uns Anleger*innen eine Vorabpauschale in Rechnung stellt. Diese angenommene Rendite wird als fiktiver Ertrag betrachtet, auf den Steuern anfallen.
- Die Vorabpauschale wird automatisch von der Depotbank an das Finanzamt abgeführt. Sobald Du den ETF verkaufst, rechnet das Finanzamt die bereits mit der Vorabpauschale bezahlte Steuer auf die Abgeltungssteuer an.
ETF Tipps – Was musst Du beachten:
- Die Bank berechnet die Vorabpauschale auf den Gewinn der thesaurierenden ETFs, die in Deinem Depot sind. Diese Berechnung basiert auf einem von der EZB festgelegten Referenzzinssatz und dem Wert Deines ETFs im Vergleich zum Vorjahr.
- Die Depotbank zieht die Vorabpauschale von Deinem Verrechnungskonto ein. Achte also auf ausreichend Kontodeckung. Die Belastung erfolgt voraussichtlich ab Januar 2024. Anhaltspunkt für die Vorabpauschale: pro 1.000 EUR und einem Anstieg des ETFs um 10 % im Vergleich zum Vorjahr wird die Vorabpauschale rd. 3,30 EUR betragen.
- Du gibst die Vorabpauschale in Deiner jährlichen Steuererklärung an. Die Vorabpauschale wird als fiktiver Ertrag betrachtet, auf den Du Steuern zahlen musst, auch wenn der ETF keine tatsächlichen Erträge ausgeschüttet hat.
- Wichtig zu wissen: die Vorabpauschale wird beim Verkauf auf die zu zahlende Steuer angerechnet.
Wenn du weitere Fragen zu meinen ETF Tipps hast, könnte es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du die steuerlichen Aspekte korrekt verstehst und behandeln kannst.